2003 Allgemeine
Geschäftsbedingungen: Sprachreise und Auslandspraktikum
§
1 Programm und Leistungen
I.
Gegenstand
der Leistungen sind die Programme wie auf der website beschrieben.
II.
Soweit das
GLS Sprachenzentrum dem Teilnehmer eines Programms Leistungen vermittelt, die
nicht Bestandteil der beschriebenen Leistungen
des Programms sind, wie z. B. zusätzliche Krankenversicherungen, Reiserücktrittskostenversicherungen
oder Transportleistungen, gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten
Leistungsträger.
§
2
Anmeldung
Schicken
Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular an Ihr GLS Büro. Maßgeblich
für die Annahme der Anmeldung ist die nach einer Prüfung erfolgende schriftliche Bestätigung durch GLS, die dem Teilnehmer zugeschickt wird. Durch
die schriftliche Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande.
§
3
Zahlungsmodalitäten
Mit
der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Rechnung und den Sicherungsschein für
das gebuchte Programm. Der
Sicherungsschein dokumentiert die nach § 651 R
BGB geforderte Reiseausfallversicherung des Kunden. Der Rechnungspreis
schließt alle beschriebenen Leistungen des Kurses ein. Zusätzlich vermittelte
Leistungen werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Mit Rechnungsstellung
werden folgende Raten fällig:
·
bei Erhalt
der Rechnung und des Sicherungsscheins 10% des Programmpreises.
·
Die
restliche Programmgebühr wird vor Erhalt der qualifizierten Reiseunterlagen fällig
(Voucher je nach gebuchtem Leistungsumfang für Reise, Unterkunft, Verpflegung,
Unterricht, Freizeitprogramm o.ä.). Sollen die Reiseunterlagen zugesandt werden,
muss der Zahlungseingang spätestens 14 Tage vor Abreise erfolgen.
Bitte
beachten Sie, dass bei visumspflichtigen Programmen unsere Partner im Ausland
das Visumsantragsformular erst bei Erhalt der gesamten Programmgebühr
ausstellen.
§
4
Rücktritt
I.
Der Teilnehmer kann vor Antritt der Reise jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei GLS. Die
Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
II.
Bei einem Rücktritt hat das GLS Sprachenzentrum Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich
wie folgt:
bis
31 Tage vor Reiseantritt 15% des
Programmpreises
bis
21 Tage vor Reiseantritt 30% des
Programmpreises
bis
14 Tage vor Reiseantritt 40% des
Programmpreises
bis
07 Tage vor Reiseantritt 50% des
Programmpreises
bis
04 Tage vor Reiseantritt 60% des
Programmpreises
ab
dem 03. Tag vor Reiseantritt 85% des Programmpreises
III.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt verfällt der
gesamte Reisepreis. Eventuell ersparte Aufwendung werden
rückerstattet.
IV. Bis
Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person ein Dritter an der
Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung
einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50.
V.
Bei einer Umbuchung bis 31 Tage vor Reisebeginn berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von € 50. Spätere Umbuchungen gelten als Stornierung und
Neubuchung.
VI.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung:
Übernahme der Stornogebühren abzüglich Selbstbehalt bei Nichtantritt der
Reise und Übernahme der Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise
aus Krankheitsgründen.
§
6 Kündigung durch GLS
Stört
der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer
Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat GLS das Recht, fristlos
zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt GLS erhalten, eventuell
ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die
deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des
Teilnehmers.
§
7 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sie
sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Paß-, Visums-, Devisen- und
Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums, soweit
erforderlich, selbst verantwortlich. Sollte für die Teilnahme an einem Programm
ein Visum und ein Reisepass erforderlich sein, so finden Sie dazu entsprechende
Hinweise in unserer Anmeldebestätigung bzw. dem GLS Infobrief. Der Reisende ist
hierbei verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kosten der Visumsbeschaffung sind
nicht im Reisepreis enthalten.
§
8 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Jeder
Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Beseitigung von eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken.
Diese Verpflichtung besteht auch für minderjährige Teilnehmer bzw. für deren
Erziehungsberechtigte. Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden
Sie sich bitte unverzüglich an die GLS Partnerorganisation / -schule bzw. an
die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe
geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel
keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig
von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung /
Schadensersatz ausdrücklich geltend machen.
Sollten
Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel
abzubrechen, müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung bzw. über
die Partnerorganisationen den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine
angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.
Diese
Verpflichtung besteht nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
§
9
Haftungsbeschränkung
I.
Das
GLS Sprachenzentrum haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
die Durchführung des Programms sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger.
II.
Die
Haftung von GLS Sprachenzentrum beschränkt sich auf das 3-fache des
Reisepreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit GLS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
§
10 Allgemeine Regelungen
I.
Die
in diesem Katalog gedruckten Preise, Programmleistungen und Vertragsbedingungen
gelten für die Programme im Jahr 2003 bis zum Erscheinen des neuen Kataloges
2004, maximal aber bis zum 31. Dezember 2003.
II.
An den
nationalen Feiertagen der Gastländer findet kein Unterricht statt. Für
ausgefallenen Unterricht gibt es keine Erstattung.
III.
Der
Gerichtsstand des GLS Sprachenzentrum ist Berlin.
IV.
Aus
steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass das GLS Sprachenzentrum,
soweit im Pauschalarrangement Flugleistungen enthalten sind, nicht als
Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den
Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt.
Dies ändert nichts daran, dass GLS bzgl. der Gesamtreise mit Flug
reisevertragsrechtlich als Veranstalter haftet.
I.
Jedem
Reisenden, der einen Sprachkurs oder einen Sprachkurs plus Auslandspraktikum bucht,
empfehlen wir den Abschluss eines Reiseversicherungspakets von CareMed zum Preis
von € 15 pro Person pro Woche. Bei einer Aufenthaltsdauer ab 8 Wochen beträgt
die Versicherungsprämie pro Person und Monat € 50. Zusätzlich empfehlen wir
den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ab € 15 pro Monat. Der
Preis der Reiserücktrittskostenversicherung richtet sich nach dem Reisepreis.
II.
Das
Reiseversicherungspaket von CareMed beinhaltet eine Kranken-, Unfall-,
Haftpflicht-, Reisegepäck- und Reisenotrufversicherung. Der Umfang des
Versicherungsschutzes des Reiseversicherungspakets beträgt € 1.500 bei der
Reisegepäckversicherung. Bei der Reiseunfallversicherung sind es € 12.500 für
den Todesfall und € 50.000 für den Invaliditätsfall. Die
Reisehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis zu € 1.000.000 und
Sachschäden bis zu € 150.000. Die Reisekrankenversicherung deckt Kosten bei
Krankheit oder Unfall im Ausland für medizinisch notwendige Heilbehandlung (auch
schmerzstillende zahnärzliche Behandlung) zu 100%, ebenso die Kosten für Rückführung
Erkrankter oder Verunglückter aus dem Ausland einschl. Rettungsflug zu 100%
ohne Selbstbeteiligung. Die Reisenotrufversicherung erstattet die vollen
Reisekosten eines nahen Angehörigen zum Krankenbett bei stationärer Behandlung
des Versicherten.
Detaillierte
Hinweise zu den einzelnen Versicherungsarten sind dem Reiseversicherungsticket
zu entnehmen. Jeder Schaden ist sofort schriftlich zu melden an die dort
angebenen Adressen der Versicherungen.
Verantwortlich
für den Inhalt: GLS
Sprachenzentrum, Inh. Barbara Jaeschke, Kolonnenstr. 26, 10829 Berlin,
HRA
24 131 Amtsgericht Charlottenburg