2003 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sprachreise und Auslandspraktikum

 

§ 1 Programm und Leistungen

I.                     Gegenstand der Leistungen sind die Programme wie auf der website beschrieben.

II.                   Soweit das GLS Sprachenzentrum dem Teilnehmer eines Programms Leistungen vermittelt, die nicht Bestandteil der beschriebenen  Leistungen des Programms sind, wie z. B. zusätzliche Krankenversicherungen, Reiserücktrittskostenversicherungen oder Transportleistungen, gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten Leistungsträger.

 

§ 2  Anmeldung

Schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular an Ihr GLS Büro. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist die nach einer Prüfung erfolgende schriftliche Bestätigung durch GLS, die dem Teilnehmer zugeschickt wird. Durch die schriftliche Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande.

 

§ 3    Zahlungsmodalitäten

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Rechnung und den Sicherungsschein für das gebuchte Programm.  Der Sicherungsschein dokumentiert die nach § 651 R  BGB geforderte Reiseausfallversicherung des Kunden. Der Rechnungspreis schließt alle beschriebenen Leistungen des Kurses ein. Zusätzlich vermittelte Leistungen werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Mit Rechnungsstellung werden folgende Raten fällig:

 

·          bei Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins 10% des Programmpreises.

·          Die restliche Programmgebühr wird vor Erhalt der qualifizierten Reiseunterlagen fällig (Voucher je nach gebuchtem Leistungsumfang für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Unterricht, Freizeitprogramm o.ä.). Sollen die Reiseunterlagen zugesandt werden, muss der Zahlungseingang spätestens 14 Tage vor Abreise erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass bei visumspflichtigen Programmen unsere Partner im Ausland das Visumsantragsformular erst bei Erhalt der gesamten Programmgebühr ausstellen.

 

 

§ 4      Rücktritt

I.                     Der Teilnehmer kann vor Antritt der Reise jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei GLS. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.

II.                   Bei einem Rücktritt hat das GLS Sprachenzentrum Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:

bis 31 Tage vor Reiseantritt  15% des Programmpreises

                  bis 21 Tage vor Reiseantritt  30% des Programmpreises

                  bis 14 Tage vor Reiseantritt  40% des Programmpreises

                  bis 07 Tage vor Reiseantritt  50% des Programmpreises

                bis 04 Tage vor Reiseantritt  60% des Programmpreises

                ab dem 03. Tag vor Reiseantritt 85% des Programmpreises

III.                 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt verfällt der gesamte Reisepreis. Eventuell ersparte Aufwendung werden  

rückerstattet. 

IV.            Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50.

V.                 Bei einer Umbuchung bis 31 Tage vor Reisebeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50. Spätere Umbuchungen gelten als Stornierung und Neubuchung.

VI.               Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung: Übernahme der Stornogebühren abzüglich Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise und Übernahme der Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus Krankheitsgründen.

 

 

§ 6 Kündigung durch GLS

 

Stört der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat GLS das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt GLS erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

§ 7 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

Sie sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Paß-, Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums, soweit erforderlich, selbst verantwortlich. Sollte für die Teilnahme an einem Programm ein Visum und ein Reisepass erforderlich sein, so finden Sie dazu entsprechende Hinweise in unserer Anmeldebestätigung bzw. dem GLS Infobrief. Der Reisende ist hierbei verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kosten der Visumsbeschaffung sind nicht im Reisepreis enthalten.

 

 

§ 8 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

 

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Beseitigung  von eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken. Diese Verpflichtung besteht auch für minderjährige Teilnehmer bzw. für deren Erziehungsberechtigte. Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die GLS Partnerorganisation / -schule bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich geltend machen.

 

Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung bzw. über die Partnerorganisationen den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.

 

Diese Verpflichtung  besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

§ 9  Haftungsbeschränkung

 

I.                     Das GLS Sprachenzentrum haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Durchführung des Programms sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

II.                   Die Haftung von GLS Sprachenzentrum beschränkt sich auf das 3-fache des Reisepreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit GLS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

§ 10 Allgemeine Regelungen

 

I.                     Die in diesem Katalog gedruckten Preise, Programmleistungen und Vertragsbedingungen gelten für die Programme im Jahr 2003 bis zum Erscheinen des neuen Kataloges 2004, maximal aber bis zum 31. Dezember 2003.

II.                   An den nationalen Feiertagen der Gastländer findet kein Unterricht statt. Für ausgefallenen Unterricht gibt es keine Erstattung.

III.                 Der Gerichtsstand des GLS Sprachenzentrum ist Berlin.

IV.                 Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass das GLS Sprachenzentrum, soweit im Pauschalarrangement Flugleistungen enthalten sind, nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass GLS bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich als Veranstalter haftet.

 

Versicherungsbedingungen

 

I.                     Jedem Reisenden, der einen Sprachkurs oder einen Sprachkurs plus Auslandspraktikum bucht, empfehlen wir den Abschluss eines Reiseversicherungspakets von CareMed zum Preis von € 15 pro Person pro Woche. Bei einer Aufenthaltsdauer ab 8 Wochen beträgt die Versicherungsprämie pro Person und Monat € 50. Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ab € 15 pro Monat. Der Preis der Reiserücktrittskostenversicherung richtet sich nach dem Reisepreis.

II.                   Das Reiseversicherungspaket von CareMed beinhaltet eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Reisenotrufversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes des Reiseversicherungspakets beträgt € 1.500 bei der Reisegepäckversicherung. Bei der Reiseunfallversicherung sind es € 12.500 für den Todesfall und € 50.000 für den Invaliditätsfall. Die Reisehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis zu € 1.000.000 und Sachschäden bis zu € 150.000. Die Reisekrankenversicherung deckt Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland für medizinisch notwendige Heilbehandlung (auch schmerzstillende zahnärzliche Behandlung) zu 100%, ebenso die Kosten für Rückführung Erkrankter oder Verunglückter aus dem Ausland einschl. Rettungsflug zu 100% ohne Selbstbeteiligung. Die Reisenotrufversicherung erstattet die vollen Reisekosten eines nahen Angehörigen zum Krankenbett bei stationärer Behandlung des Versicherten.

 

Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Versicherungsarten sind dem Reiseversicherungsticket zu entnehmen. Jeder Schaden ist sofort schriftlich zu melden an die dort angebenen Adressen der Versicherungen.

 

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:     GLS Sprachenzentrum, Inh. Barbara Jaeschke, Kolonnenstr. 26, 10829 Berlin,

HRA 24 131 Amtsgericht Charlottenburg